Für Lieferanten

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

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Für Kunden

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Für Installateure

Technischen Anschlussbedingungen, Formulare und Datenblätter zum Download.

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Unternehmen

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

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Rechtliches

Alle wichtigsten Gesetze und Verordnungen, welche die Versorgung von Strom und Gas regeln, für Sie zusammengefasst.

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Netzentgelte Strom

Netzentgelte Strom

Gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 3 und 4 ARegV haben wir die Netzentgelte zum 01.01.2021 angepasst. Die endgültigen Netzentgelte wurden veröffentlicht.  Die Höhe entnehmen Sie bitte den nachstehend aufgeführten Preisblättern.

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Dokumente

Mehr- und Mindermegenabrechnung

Unterschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zugrunde gelegt wurde (ungewollte Mehrmenge), so vergütet der Netzbetreiber dem Lieferanten diese Differenzmenge.

Die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zugrunde gelegt wurde (ungewollte Mindermenge), stellt der Netzbetreiber die Differenzmenge dem Lieferanten in Rechnung.

Die Netzgesellschaft Eisenberg mbH rechnet die Mehr-/Mindermengen mit den vom BDEW veröffentlichten Mehr-/Mindermengenpreisen ab. Die Mehr- oder Mindermengen werden zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe vergütet bzw. berechnet.

Veröffentlichte SLP-Jahres-Mehr-/Mindermengenpreise auf www.bdew.de.