Grundversorger
§ 36 Abs. 2 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes bestimmt, dass Betreiber von Energieversorgungsnetzen für Gas und Strom, alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen.
FESTSTELLUNG DES GRUNDVERSORGERS
Der Grundversorger für das Stromnetzgebiet der Netzgesellschaft Eisenberg mbH ist die Stadtwerke Eisenberg Energie GmbH.
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN UND PREISE DER GRUNDVERSORGUNG
Strom
Es gilt die Verordnung über Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) und deren Ergänzenden Bedingungen in der aktuell gültigen Fassung.
Gas
Es gilt die Verordnung über Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) und deren Ergänzende Bedingungen in der aktuell gültigen Fassung.