Für Lieferanten

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

Mit aller Energie für Sie

Für Kunden

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

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Für Installateure

Technischen Anschlussbedingungen, Formulare und Datenblätter zum Download.

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Unternehmen

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

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Rechtliches

Alle wichtigsten Gesetze und Verordnungen, welche die Versorgung von Strom und Gas regeln, für Sie zusammengefasst.

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Wir sind auch gerne telefonisch für Sie da 036691 / 666-22

Technische Mindestanforderung Strom

Technische Mindestanforderung Strom

Die Netzgesellschaft Eisenberg mbH ist als Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 17 EnWG verpflichtet technische Mindestanforderungen festzulegen und zu veröffentlichen. Dies gilt für den Netzanschluss bestimmter Anlagen und Leitungen. Hierunter fallen Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Erzeugungsanlagen in Elektrizitätsverteilernetzen sowie Verbindungs- und Direktleitungen.

Dokumente