Für Lieferanten

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

Mit aller Energie für Sie

Für Kunden

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

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Für Installateure

Technischen Anschlussbedingungen, Formulare und Datenblätter zum Download.

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Unternehmen

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

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Rechtliches

Alle wichtigsten Gesetze und Verordnungen, welche die Versorgung von Strom und Gas regeln, für Sie zusammengefasst.

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Wir sind auch gerne telefonisch für Sie da 036691 / 666-22

Preisblätter Messstellenbetrieb

Preisblätter Messstellenbetrieb

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) haben wir als Verteilnetzbetreiber die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers übernommen. Als ein Bestandteil des Gesetzes regelt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) den flächendeckenden Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Für den Einbau, Betrieb und Wartung sind Preisobergrenzen festgelegt, die dem Kunden für die Messstelle in Rechnung gestellt werden dürfen.

Gemäß § 37 des MsbG informieren wir Sie nachfolgend über die Preise für Standardleistungen nach § 35 Absatz 1 MsbG und mögliche Zusatzleistungen im Sinne von § 35 Absatz 2 MsbG.

Dokumente

Mehr- und Mindermegenabrechnung

Die gesetzliche Grundlage für die Mehr-/Mindermengenabrechnung ist in der Gasnetzzugangsverordnung beschrieben. Mehr-oder Mindermengen ergeben sich aus der Differenz der bilanzierten Menge für eine Lieferstelle und dem tatsächlichen Verbrauch der jeweiligen Lieferstelle für einen definierten Zeitraum.

Die Ermittlung und Abrechnung der Mehr-/Mindermengen wird gemäß dem Bilanzkreismanagement-Leitfaden und der aktuell gültigen Kooperationsvereinbarung Gas durchgeführt. Für jeden Ausspeisepunkt wird hierbei die Allokation dem Verbrauch pro Ausspeisepunkt im relevanten Mehr-/Mindermengenzeitraum gegenübergestellt. Für die Ermittlung gilt:

  • Allokation > Verbrauch = Mehrmenge
  • Allokation < Verbrauch = Mindermenge

Die ermittelten Mehr-/Mindermengen werden vom Ausspeisenetzbetreiber sowohl gegenüber dem Transportkunden, als auch gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen im INVOIC-Format abgerechnet.