Für Lieferanten

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

Mit aller Energie für Sie

Für Kunden

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

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Für Installateure

Technischen Anschlussbedingungen, Formulare und Datenblätter zum Download.

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Unternehmen

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

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Rechtliches

Alle wichtigsten Gesetze und Verordnungen, welche die Versorgung von Strom und Gas regeln, für Sie zusammengefasst.

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Wir sind auch gerne telefonisch für Sie da 036691 / 666-22

Marktkommunikation

Hierbei handelt es sich um den Austausch von Informationen zwischen Energieversorgern und Netzbetreibern.

Die Bundesnetzagentur konkretisiert die notwendigen Arbeitsschritte der Marktteilnehmer für eine effiziente Abwicklung der Kundenbelieferung. Das bedeutet, alle Marktteilnehmer müssen in Verbindung mit modernen Kommunikationsmedien einheitliche Datenformate und Geschäftsprozesse verwenden.

GPKE und GeLi Gas

Durch GPKE und GeLi Gas sind die relevanten Prozesse zum Lieferantenwechsel zwischen den Marktteilnehmern in den Sparten Strom und Gas festgeschrieben.

REVERSE-CHARGE

Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG).