Für Lieferanten

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

Mit aller Energie für Sie

Für Kunden

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

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Für Installateure

Technischen Anschlussbedingungen, Formulare und Datenblätter zum Download.

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Unternehmen

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

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Rechtliches

Alle wichtigsten Gesetze und Verordnungen, welche die Versorgung von Strom und Gas regeln, für Sie zusammengefasst.

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Wir sind auch gerne telefonisch für Sie da 036691 / 666-22

Hausanschluss Strom

Hausanschluss Strom

Bitte teilen Sie uns den Anschluss Ihres Bauvorhabens rechtzeitig mit, damit der Netzanschluss termingerecht ausgeführt werden kann. Für die Anmeldung wenden Sie sich an Ihr Installationsunternehmen vor Ort oder direkt an uns.

Vor der Installation des eigentlichen Hausanschlusses müssen Baustellen durch besondere Anschluss- und Verteilerschränke mit elektrischer Energie versorgt werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass der Baustromanschluss rechtzeitig durch Ihren Elektroinstallateur angemeldet wird.

Dokumente

Allgemeines

Für den Anschluss an das Niederspannungsnetz gelten weiterhin die Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2007) und die dazugehörigen Erläuterungen.