Für Lieferanten

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

Mit aller Energie für Sie

Für Kunden

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

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Für Installateure

Technischen Anschlussbedingungen, Formulare und Datenblätter zum Download.

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Unternehmen

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

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Rechtliches

Alle wichtigsten Gesetze und Verordnungen, welche die Versorgung von Strom und Gas regeln, für Sie zusammengefasst.

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Wir sind auch gerne telefonisch für Sie da 036691 / 666-22

Isolierung Freileitung

Planen Sie Arbeiten an Ihrem Gebäude, welches über einen Freileitungsnetzanschluss angeschlossen ist, dann müssen vor Beginn der Arbeiten Isolierungen angebracht werden. Dies ist ebenfalls notwendig, wenn Sie Umbauarbeiten an Gebäuden planen, an denen in unmittelbarer Nähe eine Niederspannungsfreileitungsstrecke vorbeiführt?

Gern übernehmen wir für Sie die fachgerechte Isolierung. Beantragen Sie hierzu die Dienstleistung mit unserem Antragsformular. Hierbei helfen Ihnen unsere Mitarbeiter bei Fragen selbstverständlich gern weiter.

Dokumente

Isolierung von Freileitungen

Wichtiger Hinweis

Sowohl der Eigentümer, als auch ein Dienstleister (z.B. Dachdecker) kann die Isolierung einer Niederspannungsfreileitung beauftragen. Bitte beachten Sie, dass vor Beauftragung der Freileitungsisolierung als Dienstleister auf jeden Fall die Genehmigung des Eigentümers einzuholen ist.