Für Lieferanten

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

Mit aller Energie für Sie

Für Kunden

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

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Für Installateure

Technischen Anschlussbedingungen, Formulare und Datenblätter zum Download.

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Unternehmen

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

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Rechtliches

Alle wichtigsten Gesetze und Verordnungen, welche die Versorgung von Strom und Gas regeln, für Sie zusammengefasst.

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Wir sind auch gerne telefonisch für Sie da 036691 / 666-22

Technische Mindestanforderung Gas

Als Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind wir gemäß § 19 Abs. 2 EnWG verpflichtet, unter Berücksichtigung den nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen, für den Netzanschluss sogenannte technische Mindestanforderungen festzulegen und im Internet zu veröffentlichen.

Der Anschluss einer Anlage des Anschlussnehmers an das Gasversorgungsnetz erfolgt auf Basis gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik.

Dokumente

G2000