Für Lieferanten

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

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Für Kunden

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Für Installateure

Technischen Anschlussbedingungen, Formulare und Datenblätter zum Download.

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Unternehmen

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

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Rechtliches

Alle wichtigsten Gesetze und Verordnungen, welche die Versorgung von Strom und Gas regeln, für Sie zusammengefasst.

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Wir sind auch gerne telefonisch für Sie da 036691 / 666-22

Neuigkeiten

Zählerablesung im Stadtgebiet von Eisenberg

Für die anstehende Jahresverbrauchsabrechnung, die den genauen Energieverbrauch berücksichtigt, benötigt die Netzgesellschaft Eisenberg mbH wieder die aktuellen Zählerstände. Deshalb wird im Stadtgebiet von Eisenberg im Zeitraum vom 2. Dezember 2024 bis 31. Dezember 2024 die Ablesung der Strom- und Erdgaszähler durchgeführt.

Die Ablesung erfolgt als Sichtablesung. Die Ableser können sich mit einem Ausweis der Netzgesellschaft Eisenberg mbH legitimieren. Treffen Sie die Mitarbeiter nach einem Besuch nicht an, so wird eine Antwortkarte hinterlegt. Bitte senden Sie diese bis spätestens 03. Januar 2025 an die Netzgesellschaft Eisenberg mbH zurück.

Gern können Sie Ihren Zählerstand über das Online-Portal unter https://www.netz-eisenberg.de/kunden/zaehlerstand-melden/ melden.