Für Lieferanten

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

Mit aller Energie für Sie

Für Kunden

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

Mit aller Energie für Sie

Für Installateure

Technischen Anschlussbedingungen, Formulare und Datenblätter zum Download.

Mit aller Energie für Sie

Unternehmen

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

Mit aller Energie für Sie

Rechtliches

Alle wichtigsten Gesetze und Verordnungen, welche die Versorgung von Strom und Gas regeln, für Sie zusammengefasst.

Mit aller Energie für Sie
Wir sind auch gerne telefonisch für Sie da 036691 / 666-22

Netzentgelte Gas

Netzentgelte Gas

Gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 3 und 4 ARegV haben wir die Netzentgelte zum 01.01.2021 angepasst. Die endgültigen Netzentgelte wurden veröffentlicht. Die Höhe entnehmen Sie bitte den nachstehend aufgeführten Preisblättern.

Zum Öffnen der Dokumente benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader. Die aktuelle Version können Sie auf den Seiten von Adobe gratis herunterladen.

Mehr- und Mindermegenabrechnung

Die gesetzliche Grundlage für die Mehr-/Mindermengenabrechnung ist in der Gasnetzzugangsverordnung beschrieben. Mehr-oder Mindermengen ergeben sich aus der Differenz der bilanzierten Menge für eine Lieferstelle und dem tatsächlichen Verbrauch der jeweiligen Lieferstelle für einen definierten Zeitraum.

Die Ermittlung und Abrechnung der Mehr-/Mindermengen wird gemäß dem Bilanzkreismanagement-Leitfaden und der aktuell gültigen Kooperationsvereinbarung Gas durchgeführt. Für jeden Ausspeisepunkt wird hierbei die Allokation dem Verbrauch pro Ausspeisepunkt im relevanten Mehr-/Mindermengenzeitraum gegenübergestellt. Für die Ermittlung gilt:

  • Allokation > Verbrauch = Mehrmenge
  • Allokation < Verbrauch = Mindermenge

Die ermittelten Mehr-/Mindermengen werden vom Ausspeisenetzbetreiber sowohl gegenüber dem Transportkunden, als auch gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen im INVOIC-Format abgerechnet.