Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.
Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.
Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.
Hier veröffentlicht die Netzgesellschaft Eisenberg mbH gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Daten zu ihrem Strom- und Gasverteilnetz.
Energiedaten
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie deren Verordnungen schreiben dem Netzbetreiber umfangreiche Veröffentlichungspflichten vor.
Gleichbehandlung
Vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen sind nach § 7a Abs. 5 EnWG verpflichtet ein Gleichbehandlungsprogramm festzulegen.
Zertifizierungen
Die Netzgesellschaft Eisenberg mbH hat das Zertifizierungsaudit erfolgreich absolviert.
Regenerative Energien
Die Verpflichtung der Netzbetreiber, Angaben nach §§ 70 bis 74a EEG und einen EEG-Bericht im Internet zu veröffentlichen, wurde auf die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) beschränkt.
Netzkarte
Die Netzgesellschaft Eisenberg mbH betreibt ein Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetz.
Wir über uns
Wir, die Netzgesellschaft Eisenberg mbH, sind Ihr Eisenberger Verteilnetzbetreiber. Wir betreiben das Gasnetz und das Stromnetz sowie die dazugehörigen Messstellen in Eisenberg.