Für Lieferanten

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

Mit aller Energie für Sie

Für Kunden

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

Mit aller Energie für Sie

Für Installateure

Technischen Anschlussbedingungen, Formulare und Datenblätter zum Download.

Mit aller Energie für Sie

Unternehmen

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

Mit aller Energie für Sie

Rechtliches

Alle wichtigsten Gesetze und Verordnungen, welche die Versorgung von Strom und Gas regeln, für Sie zusammengefasst.

Mit aller Energie für Sie
Wir sind auch gerne telefonisch für Sie da 036691 / 666-22

Netzzugang

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang und schafft Transparenz.

Grundlage dafür bildet § 20 Abs. 1 des am 7. Juli 2005 in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie dessen dazugehörige Verordnungen über den Zugang zu Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen.

Musterverträge

Netzbetreiber sind verpflichtet, den Netzzugang nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfrei zu gewähren. Zur Ausgestaltung des Netzzugangs haben Netznutzer (als Lieferant oder Letztverbraucher) und Netzbetreiber einen Netznutzungsvertrag für jede Entnahmestelle abzuschließen.