Netzzugang
Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang und schafft Transparenz.
Grundlage dafür bildet § 20 Abs. 1 des am 7. Juli 2005 in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie dessen dazugehörige Verordnungen über den Zugang zu Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen.
Musterverträge
Netzbetreiber sind verpflichtet, den Netzzugang nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfrei zu gewähren. Zur Ausgestaltung des Netzzugangs haben Netznutzer (als Lieferant oder Letztverbraucher) und Netzbetreiber einen Netznutzungsvertrag für jede Entnahmestelle abzuschließen.