Netzentgelte Gas
Gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 3 und 4 ARegV haben wir die Netzentgelte zum 01.01.2021 angepasst. Die endgültigen Netzentgelte wurden veröffentlicht. Die Höhe entnehmen Sie bitte den nachstehend aufgeführten Preisblättern.
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Mehr- und Mindermegenabrechnung
Die gesetzliche Grundlage für die Mehr-/Mindermengenabrechnung ist in der Gasnetzzugangsverordnung beschrieben. Mehr-oder Mindermengen ergeben sich aus der Differenz der bilanzierten Menge für eine Lieferstelle und dem tatsächlichen Verbrauch der jeweiligen Lieferstelle für einen definierten Zeitraum.
Die Ermittlung und Abrechnung der Mehr-/Mindermengen wird gemäß dem Bilanzkreismanagement-Leitfaden und der aktuell gültigen Kooperationsvereinbarung Gas durchgeführt. Für jeden Ausspeisepunkt wird hierbei die Allokation dem Verbrauch pro Ausspeisepunkt im relevanten Mehr-/Mindermengenzeitraum gegenübergestellt. Für die Ermittlung gilt:
- Allokation > Verbrauch = Mehrmenge
- Allokation < Verbrauch = Mindermenge
Die ermittelten Mehr-/Mindermengen werden vom Ausspeisenetzbetreiber sowohl gegenüber dem Transportkunden, als auch gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen im INVOIC-Format abgerechnet.