Netzentgelte
Die Nutzer des Netzes der Netzgesellschaft Eisenberg mbH entrichten Netzentgelte entsprechend der Anschlussnetzebene ihrer Entnahmestelle im Stromnetz der Netzgesellschaft Eisenberg mbH. Im Netzentgelt sind die Kosten für die Inanspruchnahme aller vorgelagerten Netzebenen enthalten.
Wir garantieren Ihnen für die Netznutzung eine faire Behandlung nach transparenten, diskriminierungsfreien und objektiven Kriterien. Die Grundlage dafür bildet das am 7. Juli 2005 in Kraft getretene Energiewirtschaftsgesetz sowie die dazugehörigen Verordnungen über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung) und der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung) vom 25. Juli 2005.
Mit Inkrafttreten der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zum 6. November 2007 erfolgte hinsichtlich der Entgeltbildung für die Nutzung der Strom- und Gasnetze ein grundlegender Paradigmenwechsel. Die bislang durchgeführte kostenbasierte Entgeltbildung wurde durch die Anreizregulierung abgelöst.