Musterverträge
Netzbetreiber sind verpflichtet, den Netzzugang nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfrei zu gewähren. Zur Ausgestaltung des Netzzugangs haben Netznutzer (als Lieferant oder Letztverbraucher) und Netzbetreiber einen Netznutzungsvertrag für jede Entnahmestelle abzuschließen. Dieser Vertrag vermittelt dem Netznutzer den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz der Netzgesellschaft Eisenberg GmbH.
Hier finden Sie mehr Informationen zu den Musterverträgen im Elektrizitäts- und Erdgasverteilernetz der Netzgesellschaft Eisenberg mbH. Die hier eingestellten Vertragsmuster entsprechen vollumfänglich dem durch die Bundesnetzagentur festgelegten Standardverträgen.