Messstellenbetrieb
Der Messstellenbetrieb ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers gemäß § 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Der Messstellenbetrieb umfasst folgende Aufgaben:
- Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme
- Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung und form- und fristgerechten Datenübertragung
- der technische Betrieb der Messstelle einschließlich der form- und fristgerechten Datenübertragung nach Maßgabe dieses Gesetzes