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Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

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Für Kunden

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Für Installateure

Technischen Anschlussbedingungen, Formulare und Datenblätter zum Download.

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Unternehmen

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

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Rechtliches

Alle wichtigsten Gesetze und Verordnungen, welche die Versorgung von Strom und Gas regeln, für Sie zusammengefasst.

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Reverse-Charge-Verfahren

Reverse-Charge-Verfahren

Zum 1. September 2013 wurde in Deutschland die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens auf inländische Strom- und Gaslieferungen eingeführt.

Anwendung findet das Reverse-Charge-Verfahrens, wenn der Elektrizität liefernde Unternehmer und der Leistungsempfänger Wiederverkäufer von Elektrizität im Sinne des § 3g UStG sind.

Zu belegen ist die Wiederverkäufereigenschaft durch den amtlichen „Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG)“. Sofern ihr Unternehmen die Wiederverkäufereigenschaft zur Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens erfüllt, bitten wir Sie uns eine Kopie Ihrer Wiederverkäuferbescheinigung umgehend nach deren Erhalt unaufgefordert zu übermitteln. Bitte teilen Sie uns auch unverzüglich Änderungen mit.