Für Lieferanten

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

Mit aller Energie für Sie

Für Kunden

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

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Für Installateure

Technischen Anschlussbedingungen, Formulare und Datenblätter zum Download.

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Unternehmen

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

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Rechtliches

Alle wichtigsten Gesetze und Verordnungen, welche die Versorgung von Strom und Gas regeln, für Sie zusammengefasst.

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Grundversorger

§ 36 Abs. 2 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes bestimmt, dass Betreiber von Energieversorgungsnetzen für Gas und Strom, alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen.

 

FESTSTELLUNG DES GRUNDVERSORGERS STROM

Der Grundversorger für das Stromnetzgebiet der Netzgesellschaft Eisenberg mbH ist die Stadtwerke Eisenberg Energie GmbH.
Die Feststellung des Grundversorgers bezieht sich auf den Zeitraum vom 01. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027.

 

FESTSTELLUNG DES GRUNDVERSORGERS GAS

Der Grundversorger für das Gasnetzgebiet der Netzgesellschaft Eisenberg mbH ist die Stadtwerke Eisenberg Energie GmbH.
Die Feststellung des Grundversorgers bezieht sich auf den Zeitraum vom 01. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027.

 

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN UND PREISE DER GRUNDVERSORGUNG
 

Strom

Es gilt die Verordnung über Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) und deren Ergänzenden Bedingungen in der aktuell gültigen Fassung.

Gas

Es gilt die Verordnung über Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) und deren Ergänzende Bedingungen in der aktuell gültigen Fassung.