Für Lieferanten

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

Mit aller Energie für Sie

Für Kunden

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

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Für Installateure

Technischen Anschlussbedingungen, Formulare und Datenblätter zum Download.

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Unternehmen

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

Mit aller Energie für Sie

Rechtliches

Alle wichtigsten Gesetze und Verordnungen, welche die Versorgung von Strom und Gas regeln, für Sie zusammengefasst.

Mit aller Energie für Sie
Wir sind auch gerne telefonisch für Sie da 036691 / 666-22

Lieferanten

Mit aller Energie für Sie

Sie gehen mit einem starken Partner in eine gesicherte Zukunft.

Netzzugang

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt.

Netzentgelte

Zum 6. November 2007 wurde die bislang durchgeführte kostenbasierte Entgeltbildung durch die Anreizregulierung abgelöst.

Musterverträge

Unsere Verträge vermittelt dem Netznutzer den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz der Netzgesellschaft Eisenberg GmbH.

Mess-Stellenbetrieb

Der Messstellenbetrieb ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers gemäß § 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).

Marktkommunikation

Hierbei handelt es sich um den Austausch von Informationen zwischen Energieversorgern und Netzbetreibern.

Grundversorger

Der Grundversorger für das Stromnetzgebiet der Netzgesellschaft Eisenberg mbH ist die Stadtwerke Eisenberg Energie GmbH.