Hausanschluss Gas
Ein Standard-Hausanschluss für Erdgas verbindet die Anlage Ihres Wohnhauses mit dem Erdgasortsnetz. Er beginnt an der Abzweigstelle der Verteilnetzleitung und endet an der Schraubverbindung des Gasdruckreglers. Dieser ist die Übergabestelle von unserem Netz zu Ihnen.
Damit wir Ihre Netzanschlüsse erstellen können, muss von Ihrer Baufirma die Gebäudeeinführung zum Durchführen der Anschlussleitungen vorab gas- und wasserdicht in die Bodenplatte bzw. Kellerwand eingebaut sein. Die hierfür geltenden Regeln der Normen und Technik haben wir für Sie zusammengestellt. Sprechen Sie die vorbereitenden Arbeiten bitte frühzeitig mit Ihrer Baufirma ab um unnötige Kosten zu umgehen. Gerne können Sie sich auch direkt an uns wenden.
Dokumente
Allgemeines
- ANG – Anmeldung zum Anschluss an das Gasnetz
- Preisblatt
(Anlage zu den Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung – NDAV)
Technische Mindestanforderungen
Für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen von anderen Gasverteilnetzen und Direktleitungen an das Gasverteilnetz der Netzgesellschaft Eisenberg mbH gelten weiterhin die Technischen Anschlussbedingungen (G 2000).
- DVGW-Regelwerk – insbesondere G2000
Mindestforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasnetze - Ergänzende Technische Mindestanforderungen und standardisierte Bedingungen
für die Auslegung und den Betrieb des Netzanschlusses entsprechend des Energiewirtschaftsgesetzes §19, Abs. 2 an das Erdgasnetz der Netzgesellschaft Eisenberg mbH