Für Lieferanten

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

Mit aller Energie für Sie

Für Kunden

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

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Für Installateure

Technischen Anschlussbedingungen, Formulare und Datenblätter zum Download.

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Unternehmen

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

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Rechtliches

Alle wichtigsten Gesetze und Verordnungen, welche die Versorgung von Strom und Gas regeln, für Sie zusammengefasst.

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Wir sind auch gerne telefonisch für Sie da 036691 / 666-22

Hausanschluss Gas

Hausanschluss Gas

Ein Standard-Hausanschluss für Erdgas verbindet die Anlage Ihres Wohnhauses mit dem Erdgasortsnetz. Er beginnt an der Abzweigstelle der Verteilnetzleitung und endet an der Schraubverbindung des Gasdruckreglers. Dieser ist die Übergabestelle von unserem Netz zu Ihnen.

Damit wir Ihre Netzanschlüsse erstellen können, muss von Ihrer Baufirma die Gebäudeeinführung zum Durchführen der Anschlussleitungen vorab gas- und wasserdicht in die Bodenplatte bzw. Kellerwand eingebaut sein. Die hierfür geltenden Regeln der Normen und Technik haben wir für Sie zusammengestellt. Sprechen Sie die vorbereitenden Arbeiten bitte frühzeitig mit Ihrer Baufirma ab um unnötige Kosten zu umgehen. Gerne können Sie sich auch direkt an uns wenden.

Dokumente

Allgemeines

Für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen von anderen Gasverteilnetzen und Direktleitungen an das Gasverteilnetz der Netzgesellschaft Eisenberg mbH gelten weiterhin die Technischen Anschlussbedingungen (G 2000).