Technische Mindestanforderung Strom
Die Netzgesellschaft Eisenberg mbH ist als Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 17 EnWG verpflichtet technische Mindestanforderungen festzulegen und zu veröffentlichen. Dies gilt für den Netzanschluss bestimmter Anlagen und Leitungen. Hierunter fallen Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Erzeugungsanlagen in Elektrizitätsverteilernetzen sowie Verbindungs- und Direktleitungen.
Dokumente
TAB 2019 Niederspannung
- Technische Anschlussbedingungen
für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2019) - Ergänzungen zu den Technischen Anschlussbedingungen
- Erläuterungen und Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen
TAB 2008 Mittelspannung
- Technische Anschlussbedingungen
für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz (TAB 2008)