Technische Mindestanforderung Gas
Als Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind wir gemäß § 19 Abs. 2 EnWG verpflichtet, unter Berücksichtigung den nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen, für den Netzanschluss sogenannte technische Mindestanforderungen festzulegen und im Internet zu veröffentlichen.
Der Anschluss einer Anlage des Anschlussnehmers an das Gasversorgungsnetz erfolgt auf Basis gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Dokumente
G2000
- DVGW-Regelwerk – insbesondere G2000
Mindestforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasnetze - Preisblatt
(Anlage zu den Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung – NDAV)
Technische Hinweise
- Technische Hinweise (THW Gas)
Im Sinne § 20 Technische Anschlussbedingungen der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) in der jeweils aktuellen Fassung - Anlagen zu den technischen Hinweisen (Anlagen THW Gas)