Für Lieferanten

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

Mit aller Energie für Sie

Für Kunden

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

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Für Installateure

Technischen Anschlussbedingungen, Formulare und Datenblätter zum Download.

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Unternehmen

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

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Rechtliches

Alle wichtigsten Gesetze und Verordnungen, welche die Versorgung von Strom und Gas regeln, für Sie zusammengefasst.

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Wir sind auch gerne telefonisch für Sie da 036691 / 666-22

Formulare Gas

Formulare Gas

Ein Standard-Hausanschluss für Erdgas verbindet das Erdgasortsnetz mit Ihrer Anlage in Ihrem Wohnhaus. Er beginnt an der Abzweigstelle der Verteilnetzleitung und endet an der Schraubverbindung des Gasdruckreglers, der zugleich die Übergabestelle von unserem Netz zu Ihrem ist.

Damit wir Ihre Netzanschlüsse erstellen können, muss zum Durchführen der Anschlussleitungen die Gebäudeeinführung von Ihrer Baufirma vorab in die Bodenplatte bzw. Kellerwand gas- und wasserdicht eingebaut sein. Hierfür gelten anerkannte Regeln der Technik und Normen. Mit dem Einbau von zertifizierten Ein-/ oder Mehrspartenhauseinführungen werden diese Anforderungen erfüllt. Um unnötige Kosten zu vermeiden, sprechen Sie die vorbereitenden Arbeiten bitte frühzeitig mit Ihrer Baufirma ab. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.